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zur Stadtentwicklung in Cadenberge

Aktuelles

875 Jahre Cadenberge – Die Zukunft im Blick!

Mit einem bunten und umfangreichen Programm feiert die Gemeinde Cadenberge am 10. und 11. Juni 2023 auf dem Marktplatz Cadenberge ihr 875-jähriges Bestehen.
Informations- und Mitmachstand:
Sonntag 11.06.2023 ab 13 Uhr vor dem Rathaus (neben dem Stand der Gemeinde)

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Stadtentwicklung Cadenberge

Städte und Gemeinden stehen aktuell vor vielfältigen Herausforderungen. Dazu zählen beispielsweise die Erhaltung von attraktiven und identitätsstiftenden Ortszentren sowie die Bewältigung des Klimawandels, dessen Auswirkungen seit Jahren auch auf lokaler Ebene deutlich spürbar sind. Die Gemeinde Cadenberge geht diese Herausforderungen aktiv an und stellt sich zukunftsfähig auf.

Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Cadenberge im Jahr 2017 die Erstellung eines Integrierten Energetischen Quartierskonzepts (IEQK) im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ beauftragt, um Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen aufzuzeigen. Das anschließende Sanierungsmanagement begleitet seit Mitte des Jahres 2019 die Umsetzung von Maßnahmen aus dem IEQK.

Durch die zusätzliche Aufnahme der Gemeinde Cadenberge vergangenes Jahr in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ können im Kernbereich des Ortskerns Cadenberge Fördermittel des Bundes für verschiedene Maßnahmen bereitgestellt werden.

Die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wurde nun zum Anlass genommen, die bestehende Website noch einmal neu aufzusetzen und Sie als Bürger umfänglich über die Förderprogramme, Maßnahmen und Möglichkeiten zu informieren. Gleichermaßen haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv in den Prozess einzubringen

Das Gebiet

Ziele und Förderung

KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung

Zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes bis 2030 und 2050 sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, um CO2-Emissionen zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Mit dem 2011 gestarteten Förderprogramm der KfW-Bank „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz im Quartier erhöhen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

 

Ziele

Der Kernbereich des Ortskerns Cadenberges wurde am 14.12.2020 als Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren festgelegt um folgende Ziele zu erreichen:

  • Stärkung der Versorgungsfunktion
  • Verbesserung des Ortsbildes
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit, vor allem für Fußgänger:innen und Radfahrende
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
  • Verbindung der zentralen Bereiche
  • Erhöhung der Barrierefreiheit
  • Anpassung an den Klimawandel

>> IEQK

Während des Zeitraumes eines umfassenden Sanierungsverfahrens gelten für Eigentümer:innen besondere Regeln und Verfahren. Diese stellen sicher, dass die Sanierung ein voller Erfolg wird und von Privatpersonen geplante Maßnahme im Sinne der Sanierungsziele sind. Sie benötigen daher für Veränderungspläne an ihrem Gebäude oder Grundstück in der Regel eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Zum Beispiel bei Verkauf, Bautätigkeit, Nutzungsänderungen und Ähnliches. In sehr seltenen Fällen wird eine Veränderung nicht genehmigt.

Für die Vorwegnahme der Erbfolge, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten und dem abschließen von unbefristeten Mietverträgen benötigen Sie zum Beispiel keine Genehmigung.

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Förderung

Cadenberge hat sich erfolgreich um Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes beworben, sodass seit 2020 im Kernbereich zusätzlich zur Förderung durch das KFW-Programm 432 Maßnahmen mit dem Programm „Lebendige Zentren“ gefördert werden.

Unter anderem sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Umgestaltung des Bahnhofareals
  • Umgestaltung des Marktplatzes
  • Umgestaltung von Straßen, Kreuzungsbereichen, Wegen und Plätzen (z. B. Grünfläche vor Polizei und Rathaus, Fußwegeverbindung Hinter den Höfen, Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Finkenhörne/Cuxhavener Straße/Bergstraße/Stader Straße)

Auch private Eigentümer:innen können von den Fördermitteln des Landes und Bundes profitieren. Die Gemeinde hat am 27.04.2021 eine Modernisierungs- und Förderrichtlinie erlassen, auf deren Grundlage Fördermittel für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, aber auch Maßnahmen zur Wiedernutzung von Grundstücken bezuschusst werden können. Auf schriftlichen Antrag können dies zum Beispiel bis zu 30% der förderfähigen Kosten (max. 50.000 €) sein. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung. (>> Modernisierungsrichtlinie)

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Modernisierungs- und Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurde zu Anfang dieses Jahres die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Mit diesem Förderprogramm sollen künftig Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor noch stärker unterstützt werden. Das BEG bündelt dabei die bislang bestehenden Förderprogramme, sodass jetzt lediglich ein Antrag notwendig ist, um sämtliche Förderangebote zu nutzen.

Die BEG fördert sowohl Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohn- und Nichtwohngebäuden, wie etwa eine Wärmedämmung oder einen Austausch der Fenster, als auch die Sanierung zum Effizienzhaus oder einen entsprechenden Neubau.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen z.B. die Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen, der Austausch von Fenstern oder Außentüren sowie der Austausch der Heizungsanlage. Der untenstehenden Grafik können die Fördersätze für die verschiedenen energetischen Einzelmaßnahmen entnommen werden. Bei allen Maßnahmen (mit Ausnahme des Austauschs oder Optimierung der Heizungsanlage) ist die Einbindung von Energieeffizienzexpert:innen (EEE) zur Beantragung der Fördermitteln verpflichtend. Untenstehend finden Sie einen Link, mit dem Sie zugelassene Energieeffizienzexpert:innen in Ihrer Nähe finden können.

Die Förderangebote der BEG können zusätzlich zur erhöhten steuerlichen Abschreibung gem. §§ 7h und 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden.

So finden Sie Ihre/n Energieeffizienzexpert:in in Ihrer Nähe:

https://www.energie-effizienz-experten.de

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Die förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete „Cadenberge Ortskern – Kernbereich“ und „Cadenberge Ortskern – Randbereiche“ bietet Ihnen als Eigentümer:innen bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen den Vorteil einer erhöhten steuerlichen Abschreibung. Hierbei wird gem. Einkommenssteuergesetz (EStG) nach zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 10f EStG) und nach vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG) unterschieden.

Sofern Ihr Grundeigentum innerhalb der Sanierungsgebiete liegt, können Modernisierungsmaßnahmen wie folgt steuerlich geltend gemacht werden: 

Die förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete „Cadenberge Ortskern – Kernbereich“ und „Cadenberge Ortskern – Randbereiche“ bietet Ihnen als Eigentümer*in bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen den Vorteil einer erhöhten steuerlichen Abschreibung. Hierbei wird gem. Einkommenssteuergesetz (EStG) nach zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 10f EStG) und nach vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG) unterschieden.

Sofern Ihr Grundeigentum innerhalb der Sanierungsgebiete liegt, können Modernisierungsmaßnahmen wie folgt steuerlich geltend gemacht werden:

  • Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude (§ 10f EStG)
    Über einen Zeitraum von zehn Jahren können jährlich 9 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Bei vermieteten Gebäuden (§ 7h EStG)
    Hier können über die ersten acht Jahre jährlich 9 % und über die folgenden vier Jahre jährlich 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Die Schritte zu einer erhöhten steuerlichen Abschreibung:

     Schritte vor Maßnahmenbeginn:

  1. Bei Bedarf unverbindliche Impulsberatung durch einen Energieberater des Sanierungsmanagements
  2. Antragstellung mit Angeboten der durchführenden Firmen und Maßnahmenbeschreibung bei der Gemeinde
  3. Abschluss eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen der Gemeinde und den Eigentümer:innen vor Maßnahmenbeginn


    Nach Durchführung der Maßnahme:

  4. Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise zur Beantragung einer Bescheinigung gem. Bescheinigungsrichtlinie des Landes Niedersachsen
  5. Erstellung der Bescheinigung durch die Gemeinde
  6. Vorlage des Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages, der Originalrechnungen und der Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt zur Inanspruchnahme der steuerlichen Sonderabschreibung

Beispielrechnung für die steuerliche Abschreibung einer Modernisierungsmaßnahme

Die folgenden Rechnungen zeigen auf, wie viel bei dem Tausch eines Heizkessels mit Modernisierungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von 10.000 Euro gespart werden kann. Unterschieden wird dabei zwischen den Abschreibemöglichkeiten bei einem vermieteten (§ 7h EStG) sowie bei einem selbst genutzten Gebäude (§ 10f EStG). Angenommen wird dabei ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro pro Jahr und ein Steuersatz von 25%. Zunächst wird die Steuer ohne Sonderabschreibung berechnet.

Steuer mit Sonderabschreibung

Um die Steuer mit Sonderabschreibung zu berechnen, wird vom zu versteuernden Einkommen die entsprechende Summe je nach Prozentsatz abgezogen. Bei 9% und 10.000 Euro Kosten werden vom Einkommen 900 Euro subtrahiert. Dies ist das neue jährliche Einkommen, von dem die Steuer berechnet wird.

Die Prozentzahlen, die die Steuerersparnis berechnen, sind fixe Zahlen, d. h. diese sind im Einkommenssteuergesetz festgelegt (§ 7h EStG = 8 Jahre / 9% und 4 Jahre / 7%, § 10f EStG = 10 Jahre / 9%).

Hier finden Sie die aktuelle Bescheinigungsrichtlinie des Landes Niedersachsen:
 
 

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Viele Wohnhäuser in Cadenberge sind für die Nutzung von Solarenergie geeignet. Je nach Ausrichtung des Gebäudes, Verschattung der Oberfläche und Dachgröße kann der Ertrag durch die Anlagen stark variieren. Im Rahmen des Sanierungsmanagements unterstützen wir Sie bei der Planung und Anschaffung. Bei unserer kostenlosen und unabhängigen Prüfung werden die Möglichkeiten für die solare Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie für solare Stromerzeugung untersucht. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen Termin.

Bei Fragen und für nähere Informationen helfen wir gerne weiter!

Mit dem Programm „Energetische Stadtsanierung“ wird zu diesem Zweck die Erstellung von Integrierten Energetischen Quartierskonzepten sowie weiterführend die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement gefördert. Das Integrierte Energetische Quartierskonzept hat dabei zum Ziel, unter Berücksichtigung von z.B. städtebaulichen, naturschutzfachlichen und sozialen Aspekten Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen und entsprechende Handlungsempfehlungen zu geben. Durch das anschließende Sanierungsmanagement wird die Umsetzung der im Integrierten Energetischen Quartierskonzept empfohlenen Maßnahmen begleitet.

Der Beteiligungszeitraum ist beendet.

 
Ihre Ideen und Anregungen werden derzeit von der Gemeinde ausgewertet.
Vielen herzlichen Dank dafür.
 
Die Ergebnisse werden nach der Auswertung ebenfalls hier auf der Website in Kürze vorgestellt.
 

Chronologie

Auftaktveranstaltung zum IEQK
Es findet eine Bürgerversammlung zur Erstellung des IEQK im Rathaussaal der Gemeinde Cadenberge statt. Dabei werden die Inhalte sowie Zielsetzung des IEQK vorgestellt.
20.11.2018
Start des Energetischen Sanierungsmanagements
Mit dem Start des Energetischen Sanierungsmanagements im Sommer 2019 beginnt die Umsetzung der Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aus dem IEQK. Das Energetische Sanierungsmanagement ist ebenfalls Teil des KfW-Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung".
14.12.2020
Bekanntmachung der Sanierungssatzungen
Die Satzungen für die beiden Sanierungsgebiete werden im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven ortsüblich bekannt gemacht. Mit diesem Schritt erlangen die Sanierungssatzungen Rechtsverbindlichkeit.
27.04.2021
Verlängerung des Energetischen Sanierungsmanagements
Das Energetische Sanierungsmanagement wurde auf 2 weitere Jahre ab September 2022 verlängert. Das ESM wird durch die KFW gefördert.
09.11.2017
Vorstellung des IEQK im Rat
Am 20.11.2018 werden die Ergebnisse des IEQK sowie weiterführende Handlungsempfehlungen im Rat der Gemeinde Cadenberge vorgestellt.
Juni 2019
Satzungsbeschluss des Rates
In der Ratssitzung werden die Sanierungssatzungen für die Sanierungsgebiete „Cadenberge Ortskern – Kernbereich“ und „Cadenberge Ortskern – Randbereich“ beschlossen.
04.02.2021
Beschluss der Modernisierungs- und Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet "Cadenberge Ortskern - Kernbereich"
Die Gemeinde Cadenberge beschließt die Modernisierungs- und Förderrichtlinie für das Sanierungsgebiet "Cadenebrge Ortskern - Kernbereich". Auf dieser Grundlage können im Kernbereich Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, aber auch Maßnahmen zur Wiedernutzung von Grundstücken bezuschusst werden.
September 2022

Kontakt

Gemeinde Cadenberge / Samtgemeinde Land Hadeln
Jörg Jungclaus
Hauptstraße 40
21775 Ihlienworth
Tel.: 04755 912321

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH

Claudia Schwehm
Tel.: 0421 897699-07
E-Mail: claudia.schwehm@dsk-gmbh.de

Anleitung

Diese interaktive Karte bietet Ihnen die Möglichkeit einer interaktiven Beteiligung in Echtzeit. In Echtzeit bedeutet, dass Ihre Beiträge nicht moderiert und zeitverzögert auf der Webseite widergespiegelt werden, sondern unmittelbar nach dem Absenden für alle sichtbar sind. Ihre Teilnahme ist uns wichtig, denn die Daten und Ergebnisse bilden die wesentliche Grundlage für die Stadtentwicklung in Cadenberge.

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